Energiepass Hamburg 
hat mit den bundesweiten, gesetzlichen Energieausweisen gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) gar nichts zu tun.
Er ist ein Energiebericht, den die Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt vor Beginn einer Bauteil-Modernisierung fordert, wenn ein beantragter Zuschuss 4.000 € für das Modernisierungsvorhaben im selbstgenutzten Wohneigentum überschreitet.
Das wäre z.B. der Fall, wenn Sie mehr als 1000 m² Kellerdeckendämmung mit 7cm Dämmstoffdicke der Wärmeleitgruppe 045 einem Fachbetrieb in Auftrag geben möchten.
Bei Anträgen bis 4.000 € Zuschuß brauchen Sie KEINEN Hamburger Energiepass.
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